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GB_Energietechnik Georg Bernhard

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Impressum

GB_Energietechnik
Georg Bernhard

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard
A)
1.0 Allgemeines
1.1
Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.
1.2
Bedingungen des Bestellers/ Lieferanten/ Arbeitnehmerverleihers kommen, soweit sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonst getroffenen Vereinbarungen widersprechen, keine Geltung zu.
1.3
Von uns beigestellte technische Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum.
1.4
Abschluss, Zuleitungs- und sonstige Baukosten oder –Zuschüsse, die vom Besteller an Dritte wie Energieversorgungsunternehmen und dgl. zu bezahlen sind, sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Besteller und uns.
2.0 Kostenvoranschläge und Angebote
2.1
Kostenvoranschläge, Angebote und Bestellungen werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich automatisch, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, immer unter Zugrundelegung unserer AGB.
2.2
Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden gemäß der Gebührenordnung in Rechnung gestellt, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.
2.3
Angebote beinhalten nicht den Aufwand für Stemm- und Verputzarbeiten, Schuttabfuhr sowie sonstige, im Angebot nicht ausdrücklich angeführte Leistungen, insbesondere nicht die Entsorgung alter Anlagenteilen sowie sonstigen Sondermüll.
3.0 Auftragsbestätigungen
3.1
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang entweder ausdrücklich durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch Arbeitsbeginn anzunehmen.
4.0 Leistungsausführung
4.1
Zur Ausführung des Auftrages sind wir erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, sowie weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Vorraussetzungen zur Ausführung geschaffen sind.
4.2
Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmungen, sowie vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden hat der Besteller auf eigene Kosten zu veranlassen.
4.3
Vom Besteller sind uns für die Zeit der Leistungsführung bis zur Übergabe kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
4.4
Ebenso hat der Besteller Energie für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs kostenlos beizustellen.
4.5
Die Vornahme von dem Besteller zumutbaren Änderungen, in technischen Belangen im Zuge der Leistungsausführung, bleibt uns vorbehalten.
4.6
Der Versand von Waren, Gütern und dgl. erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
5.0 Leistungsfristen und –Termine
5.1
Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der Lieferfirma verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers.
5.2
Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
6.0 Instandhaltung / Wartung
6.1 Leistungen
Die Instandhaltung umfasst die Pflege der Anlage in ihrem jeweiligen Umfang und die Beseitigung von Störungen entsprechend den technischen Vorschriften des Betriebes. Im Übrigen gelten die VDE- Bestimmungen.
Die Firma EnergieTechnik führt möglichst in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihre Kosten die folgenden Arbeiten zur Pflege der Anlage durch: (VDE 0833)
• Die Prüfung der zentralen Einrichtung auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion.
• Die Prüfung der Stromversorgungsanlage auf den Ladungszustand der Batterie und auf einwandfreie Funktion der Ladegeräte.
• Die Prüfung der, an die zentrale Einrichtung angeschlossenen, Anlagenteile (Meldungsgeber,
Signalempfänger) auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion. Die Prüfung der zur Anlage gehörenden optischen und akustischen Signalgeräte (Summer, Wecker, Hupen, Sirenen, Lochfelder, Anzeigetableaus usw.) auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion.
• Die Prüfung des Leitungsnetzes auf einwandfreie Beschaffenheit.
• Die Beseitigung innerer, die Betriebssicherheit gefährdender Verunreinigung der Anlage.
• Das Ölen der Mechanischen Teile der Anlage mit Spezialöl soweit erforderlich.
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard beseitigt auf ihre Kosten alle Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnutzung der Anlage entstehen, ersetzt alle durch natürlichen Verschleiß unbrauchbar gewordenen Kleinteile (z. B. Widerstände, Kontaktfedern, Kondensatoren), liefert die zum Betrieb notwendigen Hilfsmittel ( z. B. destilliertes Wasser und Schwefelsäure für Summer, Vaseline für Umformer und stellt die für die Instandhaltung benötigten Kontrollgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel bereit.
Der Kunde trägt die Kosten für den Einsatz schadhafter Teile der Anlage (z. B. Relaissätze, Kontaktbänke, Magnete, Gleichrichtersäulen) mit Ausnahme der oben genannten Kleinteile für den Anstrich von Anlagenteilen, den Ersatz von Primärelementen und Akkumulatoren, für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten am Leitungsnetz sowie für alle Leistungen, die nicht durch natürliche Abnutzung, sondern durch äußere Einwirkungen, wie Feuchtigkeit, Luftverunreinigung, Erschütterungen, unsachgemäße Handhabung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter bedingt sind.
Der Kunde trägt auch die Kosten für behördlich geforderte Änderungen der Anlage.
Alle nicht zu Lasten der Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard gehenden Leistungen werden dem Kunden nach dem Verbrauch an Material und der aufgewendeten Arbeitszeit zu den bei dem Betrieb üblichen Sätzen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten.
Dem Kunden obliegt das regelmäßige Aufladen der Batterie, sowie die bei Feuermelde-, Überfall- und Sicherungsanlagen, die nicht an das Polizeinotrufnetz angeschlossen sind. Vorzunehmende Funktionsprüfung
gemäß den entsprechenden Bestimmungen. Er trägt die Kosten des Lade- und Betriebsstromes. Die Kosten für Fehlauslösungen und deren Folgekosten trägt der Betrieb nur bei Verschulden.
6.2 Instandhaltungsgebühren
Die Gebühr, vierteljährlich zu zahlen, ist einschließlich der Mehrwertsteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird, im Voraus fällig. Sonstige Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang zu leisten.
Rechnungsbeträge über Dienstleistungen (Montage, Revision, Instandhaltung, Reparatur) sind nicht skontierfähig.
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang und den Betriebsbedingungen der Anlage mit der Maßgabe, dass sich bei einer Änderung des Umfanges der Anlage oder der Betriebsbedingungen die Gebühren entsprechend vom Beginn des nächsten Kalendervierteljahres an ändern.
Die Instandhaltungsgebühr beruht auf dem Durchschnitt der Lohnkostenbelastung für Arbeitnehmer in der Württ. Metallindustrie zur Zeit des Vertragsabschlusses. Bei einer Änderung des Durchschnittes dieser Lohnkostenbelastung um mehr als 10% ändert sich die Instandhaltungsgebühr um den vollen Prozentsatz der seit Vertragsabschluss eingetretenen Lohnkostenbelastung vom Beginn des nächsten Monats an.
Vor Fälligkeit gezahlte Gebühren werden bei der Veränderung angemessen berücksichtigt.
Bei der Übernahme bestehender Anlagen oder Wiederinbetriebnahme werden die Kosten der ersten Prüfung und einer Instandsetzung zuzüglich Mehrwertsteuer dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Störungen berechtigen den Kunden nicht, gegen fällige Forderungen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten.
6.3 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages. Eine Kündigung ist jeweils 3 Monate vor Ablauf des Jahres möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Insbesondere kann die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard kündigen, wenn der Kunde mit den Zahlungen in Verzug gerät. Für den Fall der vorübergehenden Außerbetriebsetzungen ruhen die Vertragsverpflichtungen.
Überlässt der Kunde die Anlage Dritter, so bleibt seine Verpflichtung zur Gebührenzahlung für die Dauer des Vertrages bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit Zustimmungen des Betriebes in den Vertrag eintritt.
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag nur aus wichtigem Grund widersprechen.
6.4 Allgemeines
Vor der ersten Instandhaltung vereinbaren die Vertragsteile in welche Weise die Arbeiten durchgeführt werden, damit der Betrieb des Kunden möglichst wenig gestört wird und die Arbeiten für den Betrieb (z. B. Ausschaltung einzelner Teile der Anlage) möglichst erleichtert werden.
Für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten stellt der Kunde, soweit erforderlich, Hilfskräfte, Leitern und Geräte zur Verfügung. Einzelheiten können in einer Beilage zu diesem Vertrag niedergelegt werden.
Bauliche Veränderungen und Änderungen des beweglichen Inventars im Sicherungsbereich, sowie Störungen und Schäden sind unverzüglich dem Betrieb zu melden. Ihre Beseitigung sowie Erweiterung, Verlegungen, Teilerneuerungen und sonstige Änderungen der Anlage dürfen nur von der Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard geliefert werden.
Für diese Lieferungen und Leistungen gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leitungen der Elektroindustrie". Wird das Instandhalten von Fremdfabrikaten übernommen, hat der Kunde auf Verlangen der Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard die Ersatzteile zu beschafften.
Beauftragten der Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard ist während der üblichen Geschäftsstunden Zutritt zu der Anlage zu gestatten. Der Kunde wird dem Betrieb jede gewünschte Auskunft über die Anlage erteilen und die notwendigen technischen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard haftet für Beschädigung der Anlage selbst, die bei der Ausführung der Arbeit von einem Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard haftet nicht
für Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard ist befugt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zuübertragen.
Alle Vertragsänderungen und zusätzlichen Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftlichen Bestätigung durch den Betrieb.
7.0 Übernahme
7.1
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen.
7.2
Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als an dem vorgesehenen Übergabetermin erfolgt.
7.3
Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme.
8.0 Preise
8.1
Preise für Waren verstehen sich unverpackt und verladen ab unserer Betriebsstätte und/ oder des inländischen Unterlieferanten. Zahlungsziel für Warenlieferungen ist 30 Tage netto, für Dienstleistungen 8 Tage netto nach Rechnungseingang beim Kunden. Rechnungen von Lieferanten werden grundsätzlich nach
30 Tagen zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge sind nicht skontierfähig.
8.2
Der Arbeitsaufwand wird nach unseren derzeit gültigen Montagesätzen verrechnet, ebenso Reisekosten, Zulagen, Auslösungen und dgl.; für Materialverschnitt wird ein Zuschlag gemäß den Normen berechnet.
8.3
Bei Aufmaßverrechnung erfolgt die Prüfung des Aufmaßes in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Aufmaßprüfung fern, gelten die von uns verrechneten Aufmaße als richtig ermittelt.
8.4
Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
8.5
Die Preise verstehen sich als Fixpreise bei fristgerechter Erfüllung. Wenn es durch Umstände, die in der Sphäre des Bestellers gelegen sind, zu Terminverschiebungen kommt, sind Preisveränderungen aufgrund gestiegener Material-, Arbeits- und sonstiger Kosten zulässig, die von uns spätestens bei der nächstfolgenden Abrechnung bekannt gegeben werden.
9.0 Beigestellte Waren
9.1
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Besteller beigestellt, sind wir berechtigt, dem Besteller 10% von seinem Einkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.
9.2
Vom Besteller beigestellte Geräte oder sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
10.0 Eigentumsvorbehalt
10.1
Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
11.0 Zahlungen
11.1
Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zu einem Drittel des Gesamtpreises zu verlangen.
11.2
Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über unsere Aufforderungen entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
11.3
Werden uns nach Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Besteller Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.
11.4
Der Kunde gibt die Zustimmung, dass die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard die Daten des Rechtsgeschäftes an die Warenkreditevidenz weitergeben darf.
12.0 Zahlungsverzug
12.1
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich über dem
Diskontsatz zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
12.2
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den gesamten Preis und sämtliche weitere Forderungen des Bestellers - auch aus anderen Forderungen – sofort fällig zu stellen.
12.3
Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
12.4
Alle zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- Inkasso-, Erhebungs- und
Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn- Inkasso-, und Gerichtsspesen eines
von uns beigezogenen Anwaltes sind zu ersetzen.
13.0 Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
13.1
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass in folgenden Fällen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche (ausgenommen bei grobem Verschulden unsererseits) ausgeschlossen sind:
13.2
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten sind Schäden an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler möglich.
13.3
Bei zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich.
13.4
Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon etc.) nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Stemmarbeiten nicht auszuschließen.
13.5
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
13.6
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden, ist nur mit
einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
13.7
Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung von Geräten und Anlagen - insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebenen Überprüfungen – und auf Grund sonst gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders von diesem erwartet werden kann.
14.0 Haftung für Schäden
14.1
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard haftet – ungeachtet allfälliger, sich nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ergebenen Haftungen – nur für verschuldete Schäden an den dem Besteller gehörigen Gegenständen, die die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard sich im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.
14.2
Alle sonstigen Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits vorliegt.
15.0 Haftung bei Arbeitnehmerverleih
15.1
Bei Arbeitnehmerverleih können wir nur für die Auswahl einstehen, dass unsere Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz grundsätzlich geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage der Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes bei uns geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger begründeter Reklamation stellen wir unserem Kunden einen anderen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung, sofern vorhanden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
15.2
Die Firma GB_Energietechnik Georg Bernhard haftet nicht für Schäden , die unsere Mitarbeiter an Gegenständen verursachen , an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch unsere Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch unsere Mitarbeiter während Ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde uns von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
16.0 Produkthaftung
16.1
Wir haften nach dem Produkthaftungsgesetz
16.2
Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die von diesem Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen und sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung der Geräte und Anlagen – insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen – und auf Grund gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders erwartet werden kann.
17.0 Erfüllungsort
17.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg
Stand 01. Februar 2009. Änderungen sind jederzeit und ohne Ankündigung möglich.
B) Haftungsausschluss
1
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2
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3
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